Geltungsbereich
Die Hausordnung hat für das gesamte Schulgebäude, das Schulgelände, die Jahnsporthalle (einschließlich Unterrichtsweg) volle Gültigkeit. Diese Hausordnung gilt auch für alle schulischen Veranstaltungen außerhalb der Lehngrund-Mittelschule.
Festlegungen
Ordnung, Ruhe, Sicherheit und Disziplin sind in einem Höchstmaß von Eigenverantwortung und Verantwortung für das Wohl der Schüler zu gewährleisten. Wir gehen höflich und rücksichtsvoll miteinander um. An unserer Schule herrscht Friedenspflicht. Wir setzen uns gegen Rassismus und Gewalt ein. Gefährliche Gegenstände bringen wir nicht mit in die Schule. Die „Freie Meinungsäußerung“ wird an der Lehngrund-Mittelschule eingeschränkt, wenn durch diese gegen gesetzliche Bestimmungen, z.B. das Jugendschutzgesetz oder die persönliche Ehre verstoßen wird.
Im Einzelnen gelten nachfolgend genannte Festlegungen:
1. 7:30 Uhr beginnt der Unterricht; ab 7:15 Uhr wird den Schülern Einlass gewährt.
Ab 7:25 Uhr sind alle Schüler in ihrem Unterrichtsraum und bereiten sich vor.
Schüler, die durch Eigenverschulden zu spät kommen, holen am gleichen Unterrichtstag eine Unterrichtsstunde nach. Sollte das aufgrund des Stundenplans nicht am gleichen Tag möglich sein, erfolgt das Nachholen zeitnah in Absprache mit dem Klassenlehrer.
2. Beginnt der Unterricht zu einem späteren Zeitpunkt, dann wird das Schulhaus erst mit dem Beginn der Pause spätestens 5 min. vor Unterrichtsbeginn betreten. Die Schüler benutzen für den Einlass die Klingel „Schulleitung“ und den Mitteleingang. Fahrschüler halten sich im Speiseraum auf.
3. Das Schulgelände und der Schulhof dürfen während der Pausenzeiten nicht verlassen werden. Handelt ein Schüler dieser Weisung zuwider, besteht für ihn nur eingeschränkter Versicherungsschutz seitens der Schule.
Vor Unterrichtsbeginn halten sich die Schüler auf dem Schulhof auf. Der Fußweg zwischen Bürgerpark und Quergasse wird freigehalten. Nach Unterrichtsschluss dient der Schulhof der außerunterrichtlichen Nutzung im Rahmen des Ganztagsangebotes. Schüler, die daran nicht teilnehmen, haben das Schulgelände zu verlassen.
Pausenregelung: Die kleinen Pausen (8:15 Uhr; 10:10 Uhr; 11:00 Uhr, 13:05 Uhr, 13.55 Uhr) dienen nur dem Zimmerwechsel und dem Toilettenbesuch. In den kleinen Pausen wird das Gebäude nicht verlassen. Toiletten sind keine Aufenthaltsräume. Die Toilettenanlagen sind sauber zu halten.
Die großen Pausen (9:05 – 9:25 Uhr; 11.50 – 12:20 Uhr) sind Hofpausen bzw. wird die 11 Uhr Pause zur Einnahme des Mittagessens genutzt. Die Schüler gehen nach dem Unterricht, wenn notwendig, in den nächsten Unterrichtsraum und dann unverzüglich auf den Hof. Die bepflanzten Flächen werden nicht betreten!
Bei Regen warten die Schüler, die Sport haben, in dem dafür vorgesehenen Zimmer auf den Sportlehrer.
6. Schließfächer: Die Schüler holen ihre Sportsachen, Zeichengeräte oder andere Unterrichtsmaterialien nur vor Unterrichtsbeginn oder in den großen Pausen. In den kleinen Pausen unterbleibt das Aufsuchen der Schließfächer, da sonst ein pünktlicher Unterrichtsbeginn nicht mehr gewährleistet ist. Wer kein Schließfach hat, muss Sport- und Zeichensachen an den jeweiligen Tagen mitbringen und wieder mit nach Hause nehmen.
7. Jeder Schüler ist im Schulgelände und im Schulgebäude zur Ordnung, Sauberkeit und Werterhaltung verpflichtet und kann zur Hilfe herangezogen werden (Festlegen eines Säuberungsplanes). Jeder Schüler verhält sich im Unterricht so, dass die Mitschüler beim Lernen nicht gestört werden. Mobile Endgeräte (Handy, Tablet usw.) sind während des Unterrichts ausgeschaltet im Ranzen. In den Klassenstufen 5 und 6 sind die genannten Geräte ganztägig ausgeschaltet im Ranzen. Zuwiderhandlungen werden wie folgt geahndet: Erstverstoß – Einzug durch den Fachlehrer, der Schüler kann sich das Gerät nach Unterrichtsschluss in der Schulleitung abholen. Im Widerholungsfall bekommen nur die Eltern das Gerät ausgehändigt. Bei Klassenarbeiten werden die Handys abgegeben.
Im Unterricht wird kein Kaugummi gekaut. Die Entsorgung des Kaugummis erfolgt nur im Papierkorb. Das Tragen von Kopfbedeckung im Schulhaus und im Unterricht ist nicht gestattet.
8. Im Schulgebäude und Schulgelände besteht generelles Verbot für
- Rauchen (inkl. E- Zigaretten)
- Genuss von und Umgang mit Drogen und Suchtmitteln:
Dies beinhaltet ein striktes Verbot für alle Personen, die sich im Schulgebäude und auf dem Schulgelände aufhalten, Cannabisprodukte, gleich in welcher Menge und Form, mit sich zu führen bzw. zu konsumieren.
- Mitbringen von Tierabwehrspray
- Extremistisches (linkes und rechtes) Gedankengut ausgedrückt durch Kleidung,
Symbolik, Worte, Musik
9. Die Abschlussprüfung ist ein bedeutender Abschnitt für die Schüler einer Mittelschule.
Entsprechend dieser Bedeutung trägt der Schüler zur schriftlichen und mündlichen Prüfung eine angemessene Kleidung.
10. Durch Schüler vorsätzlich verursachte Schäden müssen durch die Erziehungsberechtigten beglichen werden (BGB § 30 ff.).
11. Zur Aufbewahrung von Kleidungsstücken sind die Garderobenhaken zu nutzen.
Geldbörsen und andere Wertgegenstände sind nicht in den Kleidungsstücken zu belassen. Geld sollte in Brustbeuteln oder in der Schulleitung aufbewahrt werden.
Wertgegenstände, die nicht zum Unterricht gehören (Uhren, Computerspiele, Handy usw.), unterliegen nicht dem allgemeinen Versicherungsschutz.
Für das Durchlüften der Zimmer ist der Fachlehrer verantwortlich. Die Fenster bleiben in den Pausen geschlossen oder gesichert gekippt. Die Oberfenster werden grundsätzlich nicht geöffnet.
13. Die Schüler benutzen nur die Außenaufgänge, um zu den Unterrichtsräumen zu gelangen.
14. Nach dem Unterricht werden die Stühle auf die Tische gestellt und die Tafeln werden sauber abgewischt. Nach jeder Stunde wird das Zimmer in Ordnung gebracht (Papier!).
15. Die Benutzung des Aufenthaltsraumes (Speisesaal) ist nur bei unvorhersehbaren Zwischenstunden gestattet.
16. Ist ein Lehrer 5 min. nach Unterrichtsbeginn noch nicht in der Klasse erschienen, meldet der Schülersprecher das Fehlen des Lehrers im Sekretariat.
17. Schüler, die mit dem Fahrrad zur Schule kommen möchten, lassen durch die Eltern einen Antrag stellen, der einen Grund für das Benutzen des Fahrrades angibt. Nur Schüler, deren Antrag genehmigt wurde, dürfen mit dem Rad kommen. Fahrräder werden auf dem Schulgelände geschoben.
18. Fundsachen sind im Sekretariat abzugeben und werden 3 Monate aufbewahrt.
19. Die Nichteinhaltung der Hausordnung hat Bestrafungen zur Folge.
Schulleiterin
Glauchau, November 2024